Informationen für Doktoranden

Allgemeine Informationen

Physik-Doktoranden müssen laut FBR-Beschlüssen vom 09.12.1998, 29.10.2009 und 18.11.2020 während ihrer Promotion mindestens drei Lehrveranstaltungen (Übungsgruppen oder Praktika) betreuen.:

"Alle Doktorandinnen und Doktoranden der Physik und Meteorologie sollen während ihrer Promotionszeit mindestens 3 Semester für die Betreuung von Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen, insbesondere auch in den Anfangssemestern. Über etwaige Ausnahmen entscheiden die jeweiligen FASL oder deren Vorsitzende. Während der übrigen Zeit stehen die Doktorandinnen und Doktoranden für Lehr- und Gemeinschaftsaufgaben in ihren Arbeitsgruppen zur Verfügung, z. B. auch für die Betreuung von Wahlpflichtveranstaltungen. Bei Doktorandinnen und Doktoranden, die durch außerhalb von Mainz gelegene Institutionen bezahlt werden, können bis zu 50 % der Pflichtveranstaltungen in Form von Blockpraktika, Sommerschulen etc. an externen Einrichtungen erbracht werden." (FBR-Sitzung vom 18.11.2020)

Angerechnet werden (FASL-Beschluss vom 15.11.2016):

  • Übungen zur Experimentalphysik 1-5
  • Übungen zur Theoretischen Physik 1-6
  • Übungen zu den Mathematischen Rechenmethoden
  • Alle weiteren Veranstaltungen zu den Bachelorstudiengängen (B.Sc./B.Ed.)
  • Anfänger-, Biologen-, Mediziner- und Fortgeschrittenenpraktika.
  • Mathematik-Brückenkurse (Übungsgruppe: halb, Oberassistent: voll)

Nicht angerechnet werden dagegen Übungen zu Spezial- oder vertiefenden Vorlesungen des Masterstudiengangs. 

Die betreuten Lehrveranstaltungen müssen bei der endgültigen Anmeldung zur Promotion (bei Abgabe der Doktorarbeit) angegeben werden. Um Nachfragen zu vermeiden und auch die Einteilung der Übungsgruppen zu erleichtern, sollten sich alle Doktoranden mit einer kurzen Mitteilung der betreuten Lehrveranstaltung bei Dr. Rainer Wanke melden.

Doktoranden werden für die Betreuung der Lehrveranstaltungen nicht extra vergütet (Ausnahme: Stipendiaten, s.u.), sondern erfüllen ihre Lehrverpflichtungen im Rahmen ihres Arbeitsvertrags. Zusätzliche Verträge als wissenschaftliche Hilfskraft sind leider nicht möglich.

Auch Doktoranden sollten vor der ersten Betreuung einer Lehrveranstaltung an einer Tutorenschulung teilgenommen haben.

 

Stipendiaten

Stipendiaten, die keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag haben, bekommen aus versicherungstechnischen Gründen einen kleinen 2-stündigen Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft. Stipendiaten, die eine Lehrveranstaltung betreuen, sollten sich daher möglichst rechtzeitig vor Semesterbeginn zum Abschluss des Hiwivertrags bei mir melden.