Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche Hilfskräfte
Um als Hiwi angestellt zu werden, muss man laut §6 WissZeitVG an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein (nicht notwendigerweise an der JGU Mainz).
Achtung: Promovierte können nicht als wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt werden!
Benötigte Einstellungsunterlagen
Eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen befindet sich hier. Die Liste der benötigten Einstellungsunterlagen findet sich auch im Leitfaden (Deutsch)/(Englisch) oder auf den Hiwi-Webseiten der Personalabteilung.
Die folgenden Unterlagen müssen bei der erstmaligen Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni Mainz mitgebracht werden.
Dies sind:
- Zwei Kopien des Personalausweises oder Reisepasses (sowie ggf. Heiratsurkunde, Urkunde über Namensänderung und Geburtsurkunden der Kinder).
- Zwei aktuelle Studienbescheinigungen mit Fachangabe (zweite Seite der elektronischen Bescheinigungen).
- Eine Kopie des Sozialversicherungsausweises (sofern vorhanden).
Für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Hochschulabschluss zusätzlich:
- Zwei Kopien des Hochschulabschlusses.
Für ausländische Bewerber(innen) mit Hochschulabschluss zusätzlich:
- Eine Kopie der Anerkennungsurkunde des ausländischen Hochschulabschlusses(ausgestellt von der JGU Mainz im Rahmen der Einschreibung).
Für nicht-EU-ausländische Bewerber(innen) zusätzlich:
- Eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels zusammen mit der Nebenbestimmung, dass eine studentische Nebentätigkeit oder eine wissenschaftliche Tätigkeit erlaubt ist sowie ein entsprechendes Identitätsdokument.
Es sind keine beglaubigten Kopien notwendig!
Bei nachfolgenden Einstellungen brauchen in der Regel nur die Studienbescheinigungen erneuert und ggf. beglaubigte Kopien von hinzugekommenen Abschlüssen eingereicht werden.