Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche Hilfskräfte
Um als Hiwi angestellt zu werden, muss man laut §6 WissZeitVG an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein (nicht notwendigerweise an der JGU Mainz).
Achtung: Promovierte können nicht als wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt werden!
Benötigte Einstellungsunterlagen
Eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen befindet sich hier. Die Liste der benötigten Einstellungsunterlagen findet sich auch im Leitfaden (Deutsch)/(Englisch) oder auf den Hiwi-Webseiten der Personalabteilung.
Bei Wiedereinstellungen brauchen in der Regel nur die Studienbescheinigungen erneuert und ggf. beglaubigte Kopien von hinzugekommenen Abschlüssen eingereicht werden.