Einstellungsvoraussetzungen und benötigte Unterlagen

 

Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche Hilfskräfte

Um als Hiwi angestellt zu werden, muss man laut §6 WissZeitVG an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein (nicht notwendigerweise an der JGU Mainz).

Achtung: Promovierte können nicht als wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt werden!

 

Benötigte Einstellungsunterlagen

Eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen befindet sich hier. Die Liste der benötigten Einstellungsunterlagen findet sich auch im Leitfaden (Deutsch)/(Englisch) oder auf den Hiwi-Webseiten der Personalabteilung.

Bei Wiedereinstellungen brauchen in der Regel nur die Studienbescheinigungen erneuert und ggf. beglaubigte Kopien von hinzugekommenen Abschlüssen eingereicht werden.