Informationen für Doktoranden

Allgemeine Informationen

Physik- und Meteorologie-Doktorandinnen und -Doktoranden müssen laut FBR-Beschlüssen vom 09.12.1998, 29.10.2009 und 18.11.2020 während ihrer Promotion mindestens drei Lehrveranstaltungen (Übungsgruppen oder Praktika) betreuen. Dabei gilt folgende Regelung:

"Alle Doktorandinnen und Doktoranden der Physik und Meteorologie sollen
während ihrer Promotionszeit mindestens 3 Semester für die Betreuung von
Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen, insbesondere auch in den
Anfangssemestern. Über etwaige Ausnahmen entscheiden die jeweiligen
FASL oder deren Vorsitzende. Während der übrigen Zeit stehen die
Doktorandinnen und Doktoranden für Lehr- und Gemeinschaftsaufgaben in
ihren Arbeitsgruppen zur Verfügung, z. B. auch für die Betreuung von
Wahlpflichtveranstaltungen. Bei Doktorandinnen und Doktoranden, die durch
außerhalb von Mainz gelegene Institutionen bezahlt werden, kann eine
Pflichtveranstaltung an einer externen Einrichtung erbracht werden." 

Angerechnet werden:

  • Alle Übungen und Praktika der den Physik zugeordneten Bachelorstudiengängen (B.Sc. Physik und Angewandte Physik, B.Ed. Physik, etc., einschließlich des Lehrexports der Physik an andere Institute).
  • Folgende Veranstaltungen des Masterstudiums:
    • Experimentalphysik A-C
    • Experimentalphysik 4 (MEd)
    • Theoretische Physik 5 & 6a-d
    • Theoretische Physik für M.Ed.
    • Fortgeschrittenenpraktikum
    • Physikpraktika für Biologen, Chemiker, Mediziner, etc.

Nicht angerechnet werden dagegen Übungen zu Spezial- oder vertiefenden Vorlesungen des Masterstudiengangs sowie die Übungen zur Physik zur für Chemikerinnen und Chemiker bzw. der Physik für Biologinnen und Biologen.

Doktorandinnen und Doktoranden der Meteorologie sollten bevorzugt Veranstaltungen in der Meteorologie betreuen. Alle Übungen, Praktika (inklusive Projekt Umweltwissenschaften) aus Bachelor- und Masterstudiengängen, Umweltwissenschaften und der Meteorologie sind anrechenbar als Lehrverpflichtung
zur Promotion. Seminare und Einzelbetreuungen werden nicht angerechnet.

Doktorandinnen und Doktoranden, die an auswärtigen Institutionen forschen und nicht über längere Zeit Lehrveranstaltungen in Mainz betreuen können, können zusätzlich Blockkurse wie z.B. die Mathematik-Brückenkurse betreuen. Außerdem kann in Sonderfällen auf Antrag in der Regel eine Veranstaltung an einer externen Einrichtung angerechnet werden. Falls im FB08 der JGU keine geeigneten Veranstaltungen angeboten werden, können auch zwei Veranstaltungen an externen Institutionen, die den o.g. Pflichtveranstaltungen des FB08 äquivalent sind, angerechnet werden. Ein solcher Antrag kann an die jeweiligen Beauftragten für die wissenschaftlichen Hilfskräfte in der Physik bzw. der Meteorologie gestellt werden.

 

Weitere Informationen

Die betreuten Lehrveranstaltungen müssen bei der endgültigen Anmeldung zur Promotion (bei Abgabe der Doktorarbeit) angegeben werden. Um Nachfragen zu vermeiden und auch die Einteilung der Übungsgruppen zu erleichtern, sollten sich alle Doktoranden mit einer kurzen Mitteilung der betreuten Lehrveranstaltung bei Dr. Rainer Wanke melden.

Doktoranden werden für die Betreuung der Lehrveranstaltungen nicht extra vergütet (Ausnahme: Stipendiaten, s.u.), sondern erfüllen ihre Lehrverpflichtungen im Rahmen ihres Arbeitsvertrags. Zusätzliche Verträge als wissenschaftliche Hilfskraft sind leider nicht möglich.

Auch Doktoranden sollten vor der ersten Betreuung einer Lehrveranstaltung an einer Tutorenschulung teilgenommen haben.

 

Stipendiaten

Stipendiaten, die keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag haben, bekommen aus versicherungstechnischen Gründen einen kleinen 2-stündigen Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft. Stipendiaten, die eine Lehrveranstaltung betreuen, sollten sich daher möglichst rechtzeitig vor Semesterbeginn zum Abschluss des Hiwivertrags melden.