Vergütung von wissenschaftlichen Hilfskräften

 

Achtung: Alle hier gemachten Angaben, insbesondere betreffend der Details der Vergütungen und der Sozialversicherungsbeiträge, sind ohne jegliche Gewähr!

Mehr Informationen finden Sie auf den Hiwi-Seiten der Personalabteilung. Insbesondere gibt es dort einen Gehaltsrechner für wissenschaftliche Hilfskräfte ab dem 01.04.2021.

 

Stundenlohn

Hiwis werden je nach vorhandenem Abschluss bezahlt. Ab dem 01.04.2024 gelten die Stundensätze

  • Ohne Abschluss:  13,25 € / Stunde
  • Mit Bachelor:  13,65 € / Stunde
  • Master/Diplom:  18,54 € / Stunde

FH-Abschlüsse zählen dabei wie folgt:

  • Akkreditierter Masterabschluss mit dem Zusatz "Der Masterabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst": wie Master/Diplom.
  • Nicht akkreditierter Master oder akkreditiert ohne den obigen Zusatz: wie Bachelor.

Die Fachrichtung des Abschlusses ist egal. Beispielsweise erhalten Physikstudenten ohne BSc Physik, aber mit einem Master in BWL ein Gehalt von 17,70 €/Stunde, unabhängig davon, ob die Hiwi-Stelle BWL-Kenntnisse erfordert oder nicht. Ebenso sind die Noten des Abschlusszeugnisses egal.

Wenn der Abschluss während eines laufenden Hiwivertrags abgelegt wird, wird der Vertrag ab dem auf das Datum des Abschlusszeugnisses folgenden Tag auf einen Vertrag "mit Abschluss" geändert (bzw. von Bachelor- auf Masterabschluss geändert). Da die Ausstellung der Zeugnisse manchmal lange dauern kann, wird die Änderung auch maximal 6 Monate rückwirkend gemacht, d.h. es geht kein Gehalt verloren, nur weil das Erstellen des Zeugnisses etwas länger dauert. Für die Änderung wird eine Kopie des Zeugnisses oder eine vorläufige Bestätigung des Prüfungsamts benötigt.

 

Monatliche Vergütung

Trotz des oben angegebenen Stundenlohns werden Hiwis mit festen Vergütungen pro Monat bezahlt, d.h. pro geleisteter Wochenstunde gibt es einen festen Monatsbetrag. (Dies führt dazu, dass der Stundenlohn im Februar effektiv höher ist als z.B. im März, genau wie bei normalen Angestellten auch.) Der Monatslohn pro Wochenstunde ergibt sich durch Multiplikation des Stundenlohns mit dem Faktor 4,348 = mittlere Anzahl von Wochen/Monat.

Der Monatslohn pro geleisteter Wochenstunde beträgt ab dem 01.04.2024

  • Ohne Abschluss:  57,16 €
  • Mit Bachelor:  59,35 €
  • Master/Diplom:  80,61 €

Bei nur teilweiser Beschäftigung in einem Monat wird das Gehalt anteilig berechnet.

Beispiel: Ein Vertrag ohne Abschluss über 10 Std./Woche vom 01.05.24 bis 14.05.24 ergibt
14/31 × 10 × 57,16 € = 258,14 €.

Bei durchgehender Beschäftigung ist die Wochenstundenzahl, die gerade noch unter der 538 €-Grenze liegt (ohne Berücksichtigung von evtl. Weihnachtsgeld):

  • Ohne Abschluss:  9 Std./Woche
  • Mit Bachelor:  9 Std./Woche
  • Master/Diplom:  6 Std./Woche

 

Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld

Studenten, die am 1. Dezember eines Jahres als Hiwi beschäftigt sind, erhalten eine Jahressonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld (§ 20 Abs. 3 TV-L). Das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt, außer wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember beginnt, dann wird es dem Dezembergehalt zugeschlagen. Das Weihnachtsgeld berechnete sich 2021 wie folgt (siehe Link zum Landesamt für Finanzen):

Weihnachtsgeld  = 46,47 % / 74,35 % (mit/ohne Masterabschluss) x  (gemitteltes Jul/Aug/Sep-Gehalt)¹  x  Zahl der Monate mit Hiwivertrag² / 12

¹ Ist im Jul/Aug/Sep nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt geteilt und mit 30,67 multipliziert. Besteht im Jul/Aug/Sep an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Entgelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses nach dem 31. August, tritt an die Stelle des Zeitraums Jul/Aug/Sep der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses. (TV-L $ 20 Abs 3)

² Jeder Monat des laufenden Jahres, in dem ein Beschäftigungsverhältnis bestand (1 Tag reicht).

Das Weihnachtsgeld wird in den Jahren ab 2021 anteilig immer kleiner ausfallen, da es relativ zum Tarifgehalt des Jahres 2018 eingefroren ist und sich bei Tariferhöhungen nicht ändert.

Achtung: Durch das Weihnachtsgeld kann das Gehalt für die gesamte Laufzeit des Hiwivertrags über die 538 €-Grenze steigen (nicht nur im November), da für die Berechnung der monatlichen 538 €-Grenze das Weihnachtsgeld anteilig auf die gesamte Laufzeit des Vertrags umgelegt wird.

 

Beiträge zur Sozialversicherung und Arbeitgeberbeteiligung

In der Regel brauchen studentische Hilfskräfte (bei studentischer Krankenversicherung) nur in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dies sind knapp 9,5 % vom Bruttogehalt, dasselbe zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt.

Bei kurzfristigen oder geringfügigen Arbeitsverträgen (unter 538 € im Monat ab 01.01.24, meistens gegeben für typische Hiwiverträge) können sich Hilfskräfte von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen, dann gilt Bruttogehalt = Nettogehalt. Dafür muss der Arbeitgeber eine Pauschale von gut 28 % an die Sozialversicherung abführen.

In der sogenannten Gleitzone zwischen 538 € und 2000 € im Monat (ab 01.01.24) steigt der sozialversicherungspflichtige Anteil am Bruttogehalt linear an, bis er bei 2000 € die volle Höhe erreicht (siehe z.B. hier).

Achtung: Bei 538 € gibt es einen Offset! Bei 538,01 € muss bereits etwa 7% an die Rentenversicherung abgeführt werden.

Oberhalb eines Bruttogehalts von 2000 € im Monat sind Hilfskräfte voll sozialversicherungspflichtig, müssen also den vollen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung zahlen (etwa 9,5 %, s.o.). Hinzu kommen bei Hilfskräften, deren Gehalt über dem Limit ihrer jeweiligen Krankenversicherung liegt oder die nicht studentisch versichert sind, der Arbeitnehmeranteil an Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. ebenso die Arbeitslosenversicherung. Dies kann - wie bei anderen Arbeitnehmern auch - insgesamt etwa 21% betragen. Das gleiche zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt als Sozialversicherungsabgaben.

Für das Ausrechnen sowohl des Hiwi-Nettogehalts als auch der Arbeitgeberbelastung stellt die Personalabteilung einen Gehaltsrechner für wissenschaftliche Hilfskräfte ab dem 01.04.2021 zur Verfügung.